StaRUG ohne Vertragsbeendigung

24. Dezember 2020

StaRUG ohne Vertragsbeendigung

Der Bundestag hat vor einer Woche u.a. das StaRUG verabschiedet. Im Hinblick auf die erwartete Welle von Covid-Krisenfällen soll es zum 1.1.2021 in Kraft treten.

Unternehmen werden sich in vorinsolvenzlicher Restrukturierung allerdings nicht, wie im Regierungsentwurf vorgesehen war, z.B. aus Miet- und anderen Verträgen befreien können. Für Eingriffe in Arbeitnehmerrechte gab es nie eine Mehrheit; mit der Vertragsbeendigung wurde das mächtigste Instrument für die operativen Sanierung, das es in den Entwurf geschafft hatte, gestrichen.

Die Pandemie hat in vielen Unternehmen Schwächen offengelegt, die schon lange bestanden haben und denen nur mit einer operativen Restrukturierung beizukommen sein wird. Dies ohne Insolvenz zu schaffen, bleibt schwierig: Das StaRUG bringt gemessenen Fortschritt, statt die Chancen auf wirtschaftliche Erneuerung zu maximieren. Für diese Erneuerung bleiben Unternehmerinnen auf sich selbst, ihr Personal und ihre Berater gestellt.

Dietmar Scheja

Lucilius Interim
Finanzielle Führung – Restrukturierung – Finance Upgrade & Transformation

Photo Credits: Pau Casals @ Unsplash.com

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